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   OLG Celle, 23.11.2000 - 2 U 258/00   

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https://dejure.org/2000,9791
OLG Celle, 23.11.2000 - 2 U 258/00 (https://dejure.org/2000,9791)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.11.2000 - 2 U 258/00 (https://dejure.org/2000,9791)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. November 2000 - 2 U 258/00 (https://dejure.org/2000,9791)
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Inanspruchnahme des Bürgen nach Löschung der GmbH

§§ 767, 768 BGB, eingeschränkte Akzessorietät der Bürgschaft, wenn der Hauptschuldner vor Ablauf der Verjährungsfrist aufgrund Löschung (§ 141a FGG) aufgehört hat zu existieren: Weiterhaftung des Bürgen

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bürgschaft: Inanspruchnahme des Bürgen trotz verjährter Hauptforderung beim Untergang der Hauptschuldnerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 768
    Verjährung der Hauptschuld bei Vermögenslosigkeit der Hauptschuldnerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schuldner wird im Handelsregister gelöscht: Bürgschaftsinanspruchnahme noch möglich? (IBR 2001, 368)

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg - 8 O 104/00
  • OLG Celle, 23.11.2000 - 2 U 258/00
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 28.01.2003 - XI ZR 243/02

    Erhebung der Einrede der Verjährung der Hauptschuld durch den Bürgen

    b) Anders als das Berufungsgericht - in Übereinstimmung mit einem Teil der Instanzrechtsprechung und Literatur (KG aaO S. 1207 f.; OLG Celle OLGR 2001, 87; Reinicke/Tiedtke, Bürgschaftsrecht 2. Aufl. Rdn. 264 f.; Lettl WM 2000, 1316, 1321) - meint, steht dem Bürgen auch in einem solchen Fall weiterhin die Einrede der Verjährung der Hauptschuld zu (so auch LG Würzburg WM 1989, 405, 406; offengelassen in BGHZ 139, 215, 219 f.).
  • OLG Saarbrücken, 21.02.2008 - 8 U 109/07

    Verstoß gegen das Verbot der Fremddisposition nach § 768 Abs. 2 BGB bei

    Soweit sich die Klägerin auf eine gegenteilige obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. KG NJW-RR 1999, 1206 ff.; KGR Berlin 2002, 294 f.; OLG Celle OLGR Celle 2001, 87; OLG Köln GmbHR 2004, 1020 ff.) beruft, ist diese durch die vorstehend zuletzt zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs überholt.
  • KG, 21.05.2002 - 21 U 311/01

    Urkundsprozess; Urkundenbeweis; Abgrenzung Bürgschaft Schuldübernahme; Abgrenzung

    Dieser gesetzgeberischen Wertung entspricht es, dem Bürgen auch das Risiko zuzuweisen, dass die Hauptschuld aufgrund des Wegfalls des Hauptschuldners wegen Vermögenslosigkeit ihre Verjährbarkeit verliert, denn darin verwirklicht sich ebenso das vom Bürgen übernommene Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners (KG NJW-RR 1999, 1206, [1207]; OLG Celle OLGR Celle 2001, 87; Reinicke/Tiedtke, Bürgschaftsrecht, 2. Auflage, Rdnr. 264).
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